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La fin du régime du double port

entre l’Alsace-Lorraine et la France du 15 au 24 mai 1872

"Das Ende des Doppelporto-Tarifs zwischen Elsass-Lothringen und Frankreich, 15. bis 24. Mai 1872"
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Infolge des französisch-preußischen Krieges musste die Post zwischen Elsass-Lothringen und Frankreich ein "Doppel-Porto" tragen, was bedeutet, dass die französische Post für die Beförderung auf französischem Gebiet und die deutsche Post für die Beförderung auf deutschem Gebiet eine doppelte Gebühr erhobt. Dieses doppelte Porto wurde manchmal durch eine "doppelte Frankierung" verdeutlicht. Mit dem Abkommen vom 12. Februar 1872 beschlossen die beiden Länder, dem ein Ende zu setzen und zu einer für den Benutzer einfacheren Praxis zurückzukehren, nämlich der vollständigen Bezahlung des Portos durch den Absender.

Da Verwaltungen jedoch nie einfach sind, wurde das Abkommen auf deutscher Seite am 15. Mai 1872 und auf französischer Seite am 25. Mai 1872 umgesetzt. So mussten während dieser kurzen Zeitspanne von nur 10 Tage gleichzeitig zwei verschiedene Regelungen gelten, je nachdem, ob die Post aus Frankreich oder aus Elsass-Lothringen (Deutschland) kam, was zu Fehlern, Kuriositäten und Taxierungen führte!

Mit über 60 Belegen dieses kurzen Zeitraums aus den nach dem Krieg von 1870/71 abgetretenen Gebieten, den „Reichslanden“ Elsass und (Deutsch-)Lothringen, über die neue Grenze nach Frankreich sowie in der Gegenrichtung, wird gezeigt, welche Fälle von Frankierung und Taxierung in der Praxis vorkamen.

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