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Les documents d’accompagnement des colis postaux

en Alsace-Lorraine, 1871-1876

"Die Begleitdokumente der Paketpost in Elsass-Lothringen, 1871-1876"
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In Preußen und später im Deutschen Reich wurden Pakete von den Postdiensten befördert, im Gegensatz zu Frankreich, wo sie von Eisenbahngesellschaften transportiert wurden. Ab dem 10. Mai 1871 wurde die deutsche Paketregelung auf Elsass-Lothringen angewendet. Postpakete (Pakete oder verschiedene Gegenstände wie Körbe, Schachteln usw ...) mussten immer von einem Ladeschein begleitet werden, auf dem die Adresse des Empfängers, den Inhalt des Pakets und sein Gewicht angegeben waren. Dabei konnte es sich um einen Brief im eigentlichen Sinne des Wortes ("Begleitbrief"), ein einfaches Blatt Papier (z. B. eine Rechnung) oder eine Korrespondenzkarte handeln.

Es kommt häufig zu Verwechslungen zwischen den "aus..."-Einlieferungszetteln auf den Begleitpapieren von Paketpostsendungen und den "Recommandirt"-Aufklebern. Die Seltenheit von Begleitdokumenten mit "aus..."-Etiketten, die für den Versand von Paketen verwendet wurden, ist wahrscheinlich ein Grund dafür, dass sie bei Sammlern vielfach unbekannt sind.

Die Aufkleber "aus ... + Name des Postamts" sind noch seltener als die Einschreibzettel: Nur etwa 120 Stück wurden im Rahmen dieser Studie von Michel Frick für einen Verwendungszeitraum zwischen 1871 und 1876 aufgelistet. Bisher sind nur Aufkleber von etwa 50 Postämtern bekannt: 15 im Département Moselle, 19 im Département Bas-Rhin und 18 im Département Haut-Rhin.

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