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Alsace - Lorraine 1918 - 1920, tarifs et règlements postaux

“Elsass - Lothringen 1918 - 1920, Gebühren und Postvorschriften“
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Zwischen dem Waffenstillstand vom 11. November 1918 und Januar 1920 herrschte in Elsass-Lothringen eine außergewöhnliche Rechtslage. Und das bis zur Angliederung der beiden elsässischen Départements Elsass und des Département Moselle an Frankreich durch den Vertrag von Versailles vom 28. Juni 2019, der erst am 11. Oktober 1919 vom Parlament ratifiziert und am 11. Januar 1920 im Amtsblatt veröffentlicht wurde. In der Zwischenzeit blieb das "Territoire d'Alsace et de Lorraine" unter französischer Militärbesetzung rechtlich gesehen deutsch.

Mit dem Einmarsch der französischen Truppen, der zwischen dem 17. und 23. November 1918 stattfand, wurde der Postverkehr mit Frankreich rasch zugelassen, während er mit dem besetzten und nicht besetzten Deutschland sofort verboten wurde. Ab dem 15. Dezember 1918 richtete sich die französische Verwaltung in den deutschen Strukturen ein. Die Postämter wurden regelmäßig mit französischen Briefmarken versorgt, deutsche Briefmarken blieben jedoch bis zum Jahresende geduldet. Es ist daher möglich, während dieser Zeit auf gemischte deutsch-französische Frankaturen zu stoßen.

Deutsche Datumsstempel, Langstempel, Etiketten und Formulare blieben in Gebrauch, bis franzisierte deutsche oder provisorische französische Datumsstempel ohne Départementsnamen eingeführt werden. Zweisprachige Postformulare tauchten ab Februar/März 1919 allmählich auf.
Der deutsche Postgebühren blieben vom 1. Oktober 1918 bis zum 15. Dezember 1918 in Kraft. Danach und bis zum 15. Juli 1919 wurden in Elsass-Lothringen zwei Postgebühren angewandt. Einerseits der französische Inlandstarif vom 1. Januar 1917, der im Verkehr mit Frankreich galt, andererseits ein Sondertarif, der innerhalb von Elsass-Lothringen verwendet wurde und die genaue Übersetzung des deutschen Gebühren vom 1. Oktober 1918 in Cent und Francs darstellte. Ein spezielles Postregime für Elsass-Lothringen galt bis zur zweiten deutschen Annexion am 21. Juni 1940. Dabei handelt es sich neben dem Ortsrecht und der Beibehaltung des Konkordats um eine der zahlreichen rechtlichen und administrativen Besonderheiten von Elsass-Lothringen.

Dieses Buch untersucht die verschiedenen Korrespondenzobjekte (Briefe, Postkarten, Postpakete, Zahlungsanweisungen usw.) aus Elsass-Lothringen während dieser so besonderen Übergangszeit.

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